Lolli-Tests und weiteres Verfahren

Allgemeine Informationen zum „Lolli-Test“

Liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung in NRW informiert:

Direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.

Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.

Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten am 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher ab Montag, dem 10. Mai, mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden, als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von der Schulleitung informiert. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zu Hause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

Mit dem Ihren Kindern am Montag/Dienstag ausgehändigten Einzeltests erhalten Sie nähere Informationen darüber, was Sie bei einem positiven Poll-Test in der Lerngruppe Ihres Kindes beachten müssen.

Mit Blick auf das neue Test-Verfahren bitte ich Sie nochmals eindringlich, die noch immer ausstehenden Einwilligungserklärungen für die Nutzung der Schulplattform IServ zu erteilen. Diejenigen, die sich der Nutzung widersetzen, erschweren uns die schulische Arbeit immens.

Wie bereits gestern üer die Homepage bekannt gegeben, wird das Wechselsystem für den Präsenz- / Distanzunterricht (für den Fall, dass wir Montag wieder starten) geändert.

Woche 1                                                                    Woche 2

 Lerngruppe

Tag

Gruppe A Gruppe B    Lerngruppe 

Tag

Gruppe A Gruppe B
Montag Präsenz Distanz Montag Distanz Präsenz
Dienstag Distanz Präsenz Dienstag Präsenz Distanz
Mittwoch Präsenz Distanz Mittwoch Distanz Präsenz
Donnerstag Distanz Präsenz Donnerstag Präsenz Distanz
Freitag Präsenz Distanz Freitag Distanz Präsenz

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aufgrund der neuen Organisation des Wechselunterrichts müssen wir noch einmal eine neue Abfrage zur Notbetreuung starten. Bitte melden Sie Ihr Kind wirklich nur im äußersten Notfall, also wenn Sie es selber keinesfalls zu Hause betreuen können, an! Sollte die Anmeldung unumgänglich sein, so melden Sie sich unter Angabe des Namens Ihres Kindes in der Betreff-Zeile, der Klasse und der täglich benötigten Betreuungszeiten bis Donnerstag, 06.05., 10:00 Uhr bei Frau Krieger unter ogs.engermitte@awo-herford.de.

Bitte sehen Sie von einer Anmeldung ab, wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind selbst zu beaufsichtigen. In der Notbetreuung wird mit Wiederaufnahme des Wechselunterrichts nicht mehr getestet.

Die Anmeldung wird für 14 Tage abgefragt, da der Präsenz- / Distanzunterricht im 14tägigen Wechsel stattfinden werden.

Eine Betreuung nach 15:00 Uhr steht nur berufstätigen Eltern zur Verfügung.

Eine nachträgliche Anmeldung kann erst in der Folgewoche berücksichtigt werden.

Das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://grundschule-enger.de/wp-content/uploads/2021/05/Anmeldung-Notbetreuung-ab-10.05.2021.pdf

Bitte informieren Sie sich weiterhin auf der Homepage – sollte der Wechselunterricht nicht am Montag wieder aufgenommen werden, werden wir Sie auf diesem Wege informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Dorothee Steuer

 

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